Pressemitteilung 30.05.2008
SPD-Argument für Mindestlohn bröckelt

Arbeitnehmer, die trotz vollzeitnaher Beschäftigung mit mindestens 800 Euro Monatslohn ergänzende Hartz IV-Leistungen beziehen, geht zurück

Zu dem gestern durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Analytikreport zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Entgegen der Darstellung des Bundesarbeitsministers im Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsberichts zeichnet sich bei der Zahl der Menschen, die trotz vollzeitnaher Beschäftigung ergänzende Hartz IV-Leistungen erhalten, eine Änderung der Faktenlage ab. Teilzeitbeschäftigte werden immer auf ergänzende Hilfen angewiesen sein.
Die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz vollzeitnaher Beschäftigung mit mindestens 800 Euro Monatslohn ergänzende Hartz IV-Leistungen beziehen, geht jedoch den aktuellen Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge bereits seit Oktober 2007 zurück. Bis Januar 2008 sank sie um rund 18.000 auf ca. 370.000. Bundesarbeitsminister Scholz muss anerkennen, dass es kein Argument für einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn gibt.
Anhaltspunkt dafür, wer seinen Unterhalt durch Vollzeitarbeit nicht decken kann, können die Alleinstehenden sein. Bei einem Einkommen über 800 Euro sind dies nur ca. 55.000. Lediglich rd. 3 % der alleinstehenden AlgII-Bezieher sind Aufstocker mit einem Bruttoeinkommen oberhalb von 800 Euro. Bezogen auf die Vollzeitbeschäftigten hierzulande sind das rd. 0,25 %. Aber ca. 12 % der hilfebedürftigen Paare mit Kindern sind Aufstocker mit einem Bruttoeinkommen oberhalb von 800 Euro.
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde diesen Menschen nicht helfen, sondern hieße eine Verschlechterung der Beschäftigungsentwicklung in Kauf nehmen. Eine aktuelle Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsordnung in Essen (RWI) zeigt, dass ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro zu Beschäftigungsverlusten von etwa einer Million Arbeitsplätzen in West- und etwa 220.000 Arbeitsplätzen in Ostdeutschland führen würde. Die damit verbundenen Belastungen für die öffentlichen Haushalte würden sich auf ca. 9 Milliarden Euro summieren.
Selbst wenn man dies außer Acht lässt und Beschäftigungsneutralität unterstellt, wie in einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, das ein bundesweiter Mindestlohn von 7,50 Euro kein geeignetes Instrument zur Reduktion von Armut und Ungleichheit ist. Im Durchschnitt aller betroffenen Haushalte wäre der Anstieg des monatlichen Netto-Einkommens nicht höher als 50 Euro (oder 2 Prozent) in West- und 80 Euro (4 Prozent) in Ostdeutschland. Für Paare mit Kindern, die eine Entlastung am Nötigsten brauchen, fällt der Einkommensanstieg sogar geringer aus: Ihr Netto-Einkommen würde um gerade einmal 46 Euro (oder 1,5 Prozent) zunehmen.

Statt auf die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns zu drängen, kommt es vielmehr darauf an, für mehr Arbeitsplätze und ein höheres Kindergeld zu sorgen.