Anlässlich der Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofes zur von Finnland beantragten Sondergenehmigung nach Artikel 16 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Bejagung von Wölfen erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB: