Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, erklärt zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung:

„Das Selbstbestimmungsrecht von Betreuten steht für uns an erster Stelle. Wenn immer weniger Menschen sich infolge von Demenz oder geistiger Behinderung selbst versorgen können, müssen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherstellen. Die Reform des Vergütungssystems aus dem Jahr 2005 war daher notwendig. Bund und Länder haben sich mit diesem Gesetz auf eine Erhöhung der Betreuervergütung um 17 % geeinigt. Gleichzeitig gewährleistet die Einführung von Fallpauschalen sowie von Qualitätsaspekten ein modernes Vergütungssystem. Wir setzen nun auf die Zustimmung der Länder im Bundesrat.“

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