Über 20 Gesetzentwürfe zur Innen- und Rechtspolitik haben die Bundestagsabgeordneten in dieser Woche im Bundestag debattiert. Einige, wie die Einführung von Bodycams für Polizisten und die Ausweitung der Videoüberwachung, wurden verabschiedet, andere gehen jetzt ins parlamentarische Verfahren. Das zeigt: Bei der Unionsfraktion stehen Ordnung und Sicherheit ganz oben auf der Agenda. Hier die wichtigsten Novellen zur inneren Sicherheit im Überblick:

Keine Gesichtsverhüllung von Beamten im Dienst

Mit diesem Gesetzentwurf werden Beamte, Soldaten und Wahlhelfer verpflichtet, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz möglich sein. Daneben werden Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die Feststellung ihrer Identität durch den Abgleich von Lichtbild und Gesicht einer Person möglich ist, etwa bei Behördengängen. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.

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Bodycams zum besseren Schutz von Polizisten

Die Arbeit der Polizei wird gestärkt: Mit dem Einsatz von sogenannten Bodycams und automatischer Kennzeichenlesesysteme soll die Fahndung nach Tätern und der Schutz von Polizisten deutlich verbessert werden. Außerdem soll durch die Neuregelung im Bundespolizeigesetz die Aufzeichnung von eingehenden Telefonaten in den Einsatzleitstellen besser geregelt werden.

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Videoüberwachung verbessert

Der Einsatz von Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Einkaufszentren und Sportstätten wird für die Betreiber erleichtert. Das sorgt für mehr Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen. Denn Straftaten werden so leichter aufgeklärt und potentielle Täter eher abgeschreckt.

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Fahrverbote als eigenständige Sanktion

Ein weiterer, diese Woche aufgesetzter Gesetzentwurf beschäftigte sich mit Änderungen im Bereich des Strafrechts. So sollen zum Beispiel Fahrverbote als eigenständige Sanktion im Strafrecht eingeführt und deren Höchstdauer auf sechs Monate erhöht werden. Bei bestimmten Straßenverkehrsdelikten soll der Richtervorbehalt bei Blutabnahmen wegfallen. Damit kann die Justiz entlastet und die Arbeit der Polizei vereinfacht werden. Auch hier war es die erste Lesung.

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Sicherheitsüberprüfungen verbessern

Mit den geplanten Überarbeitungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes können Informationen zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung bei verschiedenen Zentralregistern besser abgerufen werden. Auch wird die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen verbessert. Beraten wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung.

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Online-Ausweisfunktion fördern

Diese Woche ging es im Bundestag auch um die Förderung des elektronischen Identitätsnachweises und Aufenthaltstitels. Damit soll die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises attraktiver gemacht werden. Der Entwurf sieht vor, dass jeder neue Personalausweis künftig mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben wird. Unternehmen und Behörden sollen zudem leichter eine Berechtigung erhalten, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten.

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Organisierte Kriminalität besser bekämpfen

Auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde in dieser Woche in erster Lesung debattiert. Es ging  um die Ausweitung der Legaldefinition des Begriffs der „Vereinigung“, deren Zweck auf die Begehung von schweren Straftaten gerichtet ist. Diesbezüglich sind sowohl Gründung und Mitgliedschaft und als auch Werbung für und Unterstützung einer solchen Vereinigung strafbar.

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Strafverfahren praxistauglicher gestalten

Maßnahmen zu effektiveren und praxistauglicheren Strafverfahren wurden ebenfalls diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten. So soll zum Beispiel die Verwendbarkeit von DNA-Analysen erweitert werden. Neben Volltreffern bei Reihenuntersuchungen sollen künftig auch "Beinahetreffer", die ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zum Spurengeber anzeigen, als Beweismittel zugelassen werden. Auch sollen die Möglichkeiten für Verteidiger eingeschränkt werden, durch sehr späte Anträge den Prozess bewusst zu verschleppen.

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Mehr Cybersicherheit gewährleisten

Die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sollen erweitert werden. Dies wurde in erster Lesung beraten. Unter anderem soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für den EU-weiten Ausbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit sowie eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen werden.

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