Vom Bund angeschaffte Einsatz- und Spezialfahrzeuge sollten im Katastrophenfall auch von den Ländern genutzt werden können
Zu den Verzögerungen in der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Zivilschutzgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Bund und Länder haben sich schon im Jahr 2002 im Grundsatz verständigt, die Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz zu verstärken. 2007 haben sich Bund und Länder über Umfang und Art der Ausstattung geeinigt, die vom Bund beizusteuern ist. Hierzu gehören vor allem Einsatz- und Spezialfahrzeuge zur Bewältigung besonderer Schadensfälle, etwa im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder nuklearen Gefahren.
Flankierend muss im Zivilschutzgesetz klargestellt werden, dass diese Fahrzeuge auch von den Ländern für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten genutzt werden können. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums liegt seit geraumer Zeit vor. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesjustizministerin diesen Gesetzentwurf seit Monaten blockiert. Ihr Argument, dass der Bund damit in die Katastrophenschutzzuständigkeit der Länder übergreife, ist abwegig. Fahrzeuge und Spezialausstattung, die vom Bund ohnehin für den Bevölkerungsschutz im klassischen Verteidigungsfall angeschafft werden müssen, müssen auch bei Katastrophen in Friedenszeiten zum Einsatz kommen können. Alles andere wäre eine unverantwortliche Verschwendung von Ressourcen.
Die Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz brauchen dringend Planungssicherheit. Sie müssen wissen, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Fahrzeuge demnächst beschafft und verteilt werden können. Die Blockadehaltung der Bundesjustizministerin ist ein Schlag ins Gesicht der vielen, vor allem auch ehrenamtlichen Helfer bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Das Zivilschutzgesetz muss deshalb jetzt unverzüglich ins Kabinett. Weitere Verzögerungen kann sich Deutschland auch angesichts der gewandelten Anforderungen an den Bevölkerungsschutz nicht leisten.
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