Der Zwischenbericht belegt, dass das Thema Armutsmigration weiterhin auf die Tagesordnung der Bundesregierung gehört

Der von der Bundesregierung am 8. Januar 2014 eingesetzte Staatssekretärsausschuss zu Fragen der Armutsmigration hat heute seinen Zwischenbericht vorgelegt. Dazu erklären der innenpolitische sowie der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser und Stephan Stracke:

„Der Zwischenbericht belegt, dass das Thema Armutsmigration weiterhin auf die Tagesordnung der Bundesregierung gehört. Die zusammengetragenen Fakten der einzelnen Ressorts zeigen eine deutliche Zunahme der Zuwanderung aus Südosteuropa in den letzten zwei Jahren. Es handelt sich auch längst nicht mehr nur um ein „Randproblem“. „Zahlreiche Kommunen haben weiterhin erhebliche Schwierigkeiten die durch die Zuwanderung entstandenen Herausforderungen zu meistern. Fragen beim Bezug von sozialen Leistungen und dem Krankenversicherungsschutz sind darüber hinaus weiterhin ungeklärt“, sagte Stracke.

„Auch wenn der Zwischenbericht die Zweckmäßigkeit einiger bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbarten Maßnahmen nochmals bestätigt, hat er doch an zahlreichen Stellen erhebliche Lücken. So wird beispielsweise der wichtige Bereich des europäischen Rechts nahezu vollständig ausgespart. Gerade an dieser Stelle hätte ich mir auch einige konkrete Lösungsvorschläge erhofft“, sagte Frieser. „Schließlich kämpfen nicht nur deutsche Kommunen mit den Herausforderungen der Zuwanderung aus Südosteuropa. Viele unserer westlichen Nachbarn haben vergleichbare Schwierigkeiten und stehen daher einer Änderung des europäischen Rechts durchaus offen gegenüber. Der Staatssekretärsausschuss sollte aus meiner Sicht bis zum Sommer auch in diesem Bereich konkrete Vorschläge erarbeiten.“

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat heute den Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu  „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten“ beschlossen. Der Staatssekretärsausschuss war im Januar 2014 aufgrund der von der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag angestoßenen öffentlichen Debatte eingesetzt worden. 

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