Bei den Verhandlungen hat die CSU-Landesgruppe ein besonderes Augenmerk auf den Bestandsschutz gelegt

Am 24. Juni 2014 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die EEG-Reform beschlossen. Hierzu erklären der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Georg Nüßlein:

Mit der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Reform des EEG setzen wir die richtigen Leitplanken dafür, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2035 gesteuert weiter zu steigern. Gleichzeitig halten wir die Kosten, die uns auf dem Weg in das regenerative Zeitalter entstehen, für unsere Bürgerinnen und Bürger genauso wie für unsere Wirtschaft im Rahmen. Wir führen einen Ausbaukorridor für die Erneuerbaren Energien und die verpflichtende Direktvermarktung ein. Auch zeichnen wir den Weg zu einem Systemwechsel in Richtung Ausschreibungsmodell vor. Darüber hinaus wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker auf die kostengünstigen Technologien konzentriert.

Bei den Verhandlungen hat die CSU-Landesgruppe ein besonderes Augenmerk auf den Bestandsschutz gelegt. Es ist für uns ein hohes und nicht verhandelbares Gut, dass sich die Menschen auf getroffene Entscheidungen des Gesetzgebers verlassen können. Deshalb ist es erfreulich, dass wir in diesem Bereich wichtige Nachbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf durchsetzen konnten. Dies gilt z. B. für den Bereich Biomasse. Bei der Übergangsregelung für Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, wird die förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014 bestehenden installierten Leistung festgelegt; wahlweise kann die tatsächliche Höchstbemessungsleistung genutzt werden. Dies stärkt gerade die Position der Anlagenbetreiber, die erst kürzlich ihre Anlagen erweitert haben und die Leistung ihrer Anlage in den letzten beiden Jahren z.B. wegen Anfahrschwierigkeiten nicht voll ausfahren konnten. Zudem wird für bestehende Biomethananlagen der Bestandsschutz insofern gesichert, als dass Blockheizkraftwerke (BHKW), die bisher Erdgas nutzten, auch künftig zu den bisherigen Fördersätzen auf Biomethan umsteigen können. Dies gibt den bestehenden Gasaufbereitungsanlagen eine sichere Geschäftsgrundlage auch in der Zukunft.

Der Bestandsschutz gilt auch in der Eigenstromerzeugung. Wir werden keine Bestandsanlage mit der EEG-Umlage belasten. Auch bei der für Bayern so wichtigen Wasserkraft konnten wir den Regierungsentwurf deutlich nachbessern, so dass die Wasserkraft auch weiterhin ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende leisten kann. Das geplante Neubauverbot für Wasserkraftanlagen konnten wir erfolgreich verhindern. Die jährliche Degression der Vergütung wird von 1 auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Dies ermöglicht eine bessere Förderung der Wasserkraft und kann zu neuen Innovationsschüben beitragen. Darüber hinaus wird die Regelung zu Modernisierungen bestehender Wasserkraftanlagen insofern nachgebessert, als dass künftig auch nicht genehmigungspflichtige Modernisierungen eine Vergütung erhalten können, wenn nachgewiesen wird, dass das Leistungsvermögen der Anlage durch die Modernisierungsmaßnahme um mindestens 10 Prozent gesteigert wurde. Der Regierungsentwurf sah vor, dass nur noch wasserrechtlich genehmigungspflichtige Modernisierungsmaßnahmen von einer Vergütung hätten profitieren können, was faktisch einem Modernisierungsstopp gleichgekommen wäre.

Im Bereich der Geothermie haben wir uns erfolgreich für Investitionssicherheit eingesetzt. Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen waren aufgrund der langen Realisierungszeiträume bei Geothermieprojekten zu knapp bemessen. Durch unseren Einsatz können nun Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt und vor 2021 in Betrieb genommen werden, noch nach dem bisherigen Vergütungssystem gefördert werden. Die regelbare Geothermie ist in vielen Regionen Bayerns von großer Bedeutung.“

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