Zum Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Die Corona-Pandemie hat uns schmerzlich bewusst gemacht, dass Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit jeden treffen können. Für den Selbständigen ist es der Geschäftseinbruch, für den Verbraucher der Verlust des Arbeitsplatzes, in das Insolvenzverfahren geraten viele ohne eigene Schuld. Rückwirkend zum 01.10.2020 werden wir deshalb für Regel- und Privatinsolvenzen das Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzen, um Betroffenen schnell den wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Um der Verkürzung auf verfahrensrechtlicher Ebene zu begegnen, wird eine Restschuldbefreiung nur dann gewährt, wenn sich Betroffene angemessen um Arbeit bemühen und keine unangemessenen neuen Verbindlichkeiten eingehen. So können wir auch in kurzer Zeit eine schnelle Entschuldung gewährleisten, ohne Fehlanreize zu setzen."  

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