Zur verabschiedeten Reform des Strafprozessrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Wir halten unser Versprechen und stärken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. In der Reform des Strafprozessrechts schlägt das rechtspolitische Herz des Koalitionsvertrags. Wir ziehen Lehren aus dem NSU-Prozess und haben ein Paket zur Entlastung von Polizei und Justiz geschnürt.  Der Einbruch in die eigene Wohnung verletzt die Intimsphäre. Um diese Verbrechen aufzuklären, brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden das Recht auf Telekommunikationsüberwachung. Mit modernen Ermittlungsmöglichkeiten der DNA-Analyse klären wir künftig Verbrechen noch schneller auf. Durch ein verbessertes Befangenheits- und Beweisantragsrecht müssen Opfer künftig nicht mehr langwierige Strafverfahren ertragen. Nach intensiven Verhandlungen mit der SPD können wir diese Reform endlich zum Abschluss bringen. Zahlreiche bayerische Initiativen gelten nun bundesweit.

Gleichzeitig haben wir Umsetzungsgesetze zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung und zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren verabschiedet. Bei den Umsetzungsgesetzen hat sich die CSU im Bundestag von Beginn an gegen eine überschießende Umsetzung des Bundesministeriums der Justiz gestellt. Die Errungenschaften der Reform des Strafprozessrechts sollten nicht geschmälert werden. Im Ermittlungs- und Strafverfahren bleibt es nun für die Praxis im Wesentlichen bei der derzeitigen Rechtslage, so dass die Modernisierung der Reform des Strafprozessrechts weitreichend wirken kann." 
 

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