Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 2019 die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe beschlossen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU Karl Holmeier MdB, erklärt hierzu: 

„Der Meisterbrief im Deutschen Handwerk ist die beste Garantie für Qualitätsarbeit. Für den Kunden bedeutet der Meisterbetrieb Verlässlichkeit und Sicherheit. Für den Handwerksmeister ist der Meisterbrief ein Nachweis und eine Auszeichnung für höchste Handwerkskunst und -fähigkeit. Zu Recht genießen Meister in Deutschland hohe Wertschätzung und Anerkennung. Darauf können wir stolz sein.

Die Reform der Handwerksordnung und die Anpassung des Umsatzsteuerrechts zugunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen sind Teil unserer Politik für einen starken Mittelstand. Besonders im ländlichen Raum ist das Handwerk Rückgrat und Motor der mittelständischen Wirtschaft und einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder. Mit beiden Gesetzen stärken wir das Handwerk“, führt Holmeier weiter aus.“

Hintergrund: 

Folgende zwölf Gewerke fallen künftig wieder unter die Meisterpflicht:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher (Fassbinder)
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Für die Betriebe dieser Gewerke, die nach der letzten Reform der Handwerksordnung 2004 ohne Meisterbrief gegründet wurden, wird ein Bestandsschutz eingeführt. Damit wird auch für diese Betriebe Rechtssicherheit geschaffen.
 

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