Der Referentenentwurf betreibt aktiven Opferschutz und folgt in vielen Punkten der bereits in der vergangenen Woche vorgestellten Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute die Ressortabstimmung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs eingeleitet. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

„Trotz mehrerer Ergänzungen in den letzten Jahren ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sexualstrafrecht noch immer lückenhaft. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz greift zahlreiche dieser Lücken auf und sorgt für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen. Er betreibt damit aktiven Opferschutz und folgt in vielen Punkten der bereits in der vergangenen Woche vorgestellten Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Erfreulich ist zudem, dass mit dem Referentenentwurf nicht nur mehrere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden sondern dass aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion auch der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor bloßstellenden Aufnahmen ausgeweitet wird. Im Einzelfall wird es sicherlich im Gesetzgebungsverfahren noch Fragen zur Abgrenzung von strafbarem und nicht strafbarem Verhalten geben. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass am Ende ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen wird.

Besonders hervorzuheben ist auch die beabsichtigte Verlängerung der Hemmung der Verjährung bei Opfern sexuellen Missbrauchs. Durch die Änderung wird den Erfahrungen aus den letzten Missbrauchsskandalen in Deutschland endlich Rechnung getragen. Zukünftig kann gegen Täter auch dann noch vorgegangen werden, wenn das Opfer erst nach mehreren Jahren bereit ist, über das Geschehene zu sprechen.“

 

Hintergrund:

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute die Ressortabstimmung für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs eingeleitet. Der Gesetzentwurf beinhaltet u. a. Regelungsvorschläge für eine bessere Bekämpfung von Kinderpornographie, aber auch für eine einfachere Ahndung von sexuellem Missbrauch.

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