Zu dem Beschluss des Gesetzes zur Anpassung der Regelung über die Bestandsdatenauskunft können Sie den innen- und rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB wie folgt zitieren:

"Die Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten im Bereich der Abfrage von Bestands- und Nutzungsdaten ist natürlich nicht erfreulich. Letztlich wurde aber im Vermittlungsausschuss ein guter Kompromiss getroffen, den Bundestag und Bundesrat heute bekräftigt haben.
Somit ist nun insbesondere der Weg für das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität und die darin enthaltene Meldepflicht für soziale Netzwerke frei. Dort begangene schwere Straftaten, wie zum Beispiel der Aufruf zu Gewalttaten, werden künftig unmittelbar an das Bundeskriminalamt gemeldet. Damit das BKA eine Chance hat, die Täter anhand der Bestandsdaten dann auch wirklich ermitteln zu können, muss auch die IP-Adresse übermittelt werden. Hier konnten wir uns im Vermittlungsverfahren durchsetzen. Wir müssen diesen Tätern klar machen, dass das Internet und Social Media Plattformen kein rechtsfreier Raum sind. Strafbares Verhalten hat - wie im realen Leben auch - reale und spürbare Konsequenzen. Dafür leisten wir mit dem Gesetz einen wichtigen Beitrag."

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