Die Renten müssen schnell und unbürokratisch bei den Menschen ankommen

Heute hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Wir stehen zu unserer historischen Verantwortung für die Überlebenden des Holocaust. Wir wollen den berechtigten Interessen der betroffenen Menschen nach einer angemessenen Würdigung ihrer unter unmenschlichen Bedingungen in einem Ghetto geleisteten Arbeit Rechnung tragen. Mit den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen ermöglichen wir es allen Berechtigten, ihre gesetzliche Rente rückwirkend vom 1. Juli 1997 an zu beziehen, sofern diese auf Beschäftigungszeiten in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten beruht.  Mit einem gesetzlichen Wahlrecht schaffen wir Gerechtigkeit. Die Menschen können künftig frei wählen, ob sie eine Nachzahlung ihrer Rente rückwirkend ab 1997 verbunden mit einer niedrigeren laufenden Monatsrente wünschen oder ihre bisherige, ab 2005 gezahlte höhere Rente mit einem Rentenzuschlag behalten möchten. Mit diesem Optionsrecht kommen wir ihren Wünschen ausdrücklich nach. Zugleich stellen wir sicher, dass die Rentenversicherungsträger die Betroffenen über ihr Wahlrecht und seine Auswirkungen umfassend informieren.

Vor dem Hintergrund des besonderen Verfolgungsschicksals der hochbetagten Berechtigten und unter Berücksichtigung der langen Zeit, die es bis zu einer Änderung der Rechtsprechung zugunsten der Betroffenen gedauert hat, streben wir eine zügige Umsetzung noch vor der parlamentarischen Sommerpause an. Denn uns ist wichtig: Die Renten müssen schnell und unbürokratisch bei den Menschen ankommen.“

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