Zur Veröffentlichung des Referentenentwurfes der 10. GWB-Novelle sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses Digitale Agenda und digitalpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Hansjörg Durz, MdB:

"Ich freue mich, dass der Referentenentwurf der GWB-Novelle endlich den Weg in die Verbändeanhörung geschafft hat. Deutschlands Wettbewerbsrecht braucht ein Update für das digitale Zeitalter. Mit der 10. Novelle des Wettbewerbsrechts schicken wir uns an, zum internationalen Vorreiter für Regeln der Digitalwirtschaft zu werden.  Unser Ziel ist es, Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu ermöglichen. Dazu schaffen wir unter anderem einen Zugang zur gefragtesten Ressource des 21. Jahrhunderts: Daten. Denn Daten sind oftmals die Grundlage für neue Geschäftsmodelle und Innovationen. Wir schaffen deshalb den Zugang zu Daten von Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung. 

Darüber hinaus wollen wir mehr Rechtssicherheit bei Unternehmenskooperationen schaffen. So können Unternehmen leichter an der digitalen Welt von morgen arbeiten, indem sie z.B. Daten miteinander teilen. Das schafft Möglichkeiten für den digitalen Mittelstand. Gerade in der Digitalwirtschaft bilden sich verstärkt Monopolstrukturen heraus. Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung sollen deshalb künftig angewiesen werden können, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen. Dazu gehört auch die Selbstbegünstigung. Wer den Zugang zu einem Absatzmarkt kontrolliert, soll seine eigenen Produkte nicht besser platzieren als die von Wettbewerbern. 

Die Forderung von Oppositionsparteien, große Digitalkonzerne zu zerschlagen, schießt jedoch über das Ziel hinaus. Wir wollen die Digitalwirtschaft mit Augenmaß regulieren - nicht mit dem Vorschlaghammer."

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