Wie die Europäische Kommission bekanntgab, wird der Bundesregierung vorerst keine verkürzte Frist für die Anpassung der Düngeverordnung gesetzt. Zudem ist aktuell kein Zweitverfahren gegen Deutschland wegen der Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie geplant. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB: 

"Wer nicht kämpft hat schon verloren. Unsere intensiven Gespräche als CDU/CSU-Agrarier mit Brüssel haben Früchte getragen. Endlich kommt Bewegung in die Sache im Sinne der betroffenen Bäuerinnen und Bauern. 

Erst 2017 wurden unter anderem in die Düngeverordnung neue Auflagen aufgenommen. Eine weitere Verschärfung in kürzester Zeit stößt bei unseren Bäuerinnen und Bauern nicht nur auf Unverständnis, sondern wäre von ihnen kaum umsetzbar. Das sehen auch die Agrarministerinnen und -minister der Länder so. Einstimmig haben sie sich bei der Agrarministerkonferenz gegen eine verpflichtende Absenkung der Düngung in so genannten roten Gebieten um 20 Prozent ausgesprochen.

Ich bin zuversichtlich, dass die Europäische Kommission und Deutschland eine solide Lösung in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen erzielen werden, die allen Aspekten – dem Schutz unseres Wassers und den existenziellen Ängsten der Bäuerinnen und Bauern – gerecht wird. Ein gesellschaftspolitisch gerechter Ansatz in roten Gebieten wäre die Pflicht, Wasserkooperationen einzurichten. Kommunen, die Versorgungsunternehmen, Wassernutzer, Land- und Forstwirte sowie die weiteren Akteure sind dabei gefordert, gemeinsam die Wasserqualität zu verbessern. Zudem müssen wir inhaltliche Aspekte diskutieren, beispielsweise ob auch zukünftig eine landwirtschaftliche Verwertung von kommunalen Klärschlämmen ermöglicht werden soll."
 

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