Jeder Asylbewerber hat bereits heute im Fall einer akuten Erkrankung oder eines Schmerzzustands Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat gestern die medizinische Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland kritisiert. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

Jeder Asylbewerber hat bereits heute im Fall einer akuten Erkrankung oder eines Schmerzzustands Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung. Dies ist eine Selbstverständlichkeit und keinesfalls diskriminierend oder gar menschenunwürdig.

Für die Durchsetzung seines Anspruchs kann sich der Asylbewerber an die für ihn zuständige Behörde vor Ort wenden. Sollten die Mitarbeiter der Behörde untätig bleiben, kann dies erhebliche strafrechtliche Folgen für sie haben. So hat das Landgericht Fürth gestern mehrere Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, als sie trotz einer akuten Erkrankung eines Kindes keinen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus ermöglichen wollten.

Für Ärzte, die aufgrund einer akuten und ggf. sogar lebensbedrohlichen Erkrankung aufgesucht werden, besteht darüber hinaus immer die Pflicht, bei Vorliegen eines Notfalls eine Erstversorgung vorzunehmen. Hierfür ist es auch nicht maßgeblich, ob der betroffene Patient über einen Krankenschein oder vergleichbare Dokumente verfügt. Der vom Flüchtlingsrat Niedersachsen geforderten gesetzlichen Änderungen bedarf es daher nicht.“

 

Hintergrund:

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat angesichts des tragischen Todes eines Kindes einer Asylbewerberin in Hannover die medizinische Versorgung in Deutschland kritisiert und die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert. Das Kind war gestorben, nachdem seine Mutter in einem Kinderkrankenhaus in Hannover wegen fehlender Dokumente abgewiesen worden war. 

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