Gestern haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein umfassendes Gesetzespaket gegen Hass im Netz sowie Änderungen des Strafgesetzbuches zum Schutz von Frauen und Kindern geeinigt. In der nächsten Woche sollen die Gesetzesentwürfe im Bundestag verabschiedet werden. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB, wie folgt zitieren:

"Mit der Einigung bessern wir an entscheidenden Punkten im Strafrecht nach. Wir schließen Strafbarkeitslücken, machen die effektive Verfolgung von Straftaten einfacher und dehnen die Strafbarkeit in den digitalen Raum aus:

Wir wollen unsere Bürger besser vor einer Atmosphäre der Angst im Internet schützen. Die Einführung der Strafbarkeit der Verbreitung von Feindeslisten im Netz ist dafür ein wichtiges Signal! Damit verteidigen wir unsere freiheitliche Demokratie besser gegen Hetze, Rassismus und extremistische Netzwerke. Nachdrücklich hat die CSU im Bundestag einen neuen Straftatbestand für die Erstellung von Feindeslisten gefordert und sich zugleich für das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz stark gemacht. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft und wachsam.
 
Auch dem illegalen Treiben auf Online-Handelsplattformen im Darknet schieben wir einen Riegel vor. Das Betreiben solcher Plattformen ist künftig strafbar. Wer Kriminellen Wege zur Begehung weiterer Straftaten bietet, muss sich selbst verantworten!
 
Cyberstalking hat sich in den letzten Jahren stark zugenommen. Deshalb haben wir den Straftatbestand der Nachstellung um typische Handlungen im Internet ergänzt und diese damit explizit verboten. Viele Stalking-Opfer litten in der Vergangenheit unter den hohen Hürden der Verfolgbarkeit. Wir wollen die strafrechtliche Verfolgung erleichtern und mit der Strafrahmenverschärfung nun auch die richterliche Anordnung der Untersuchungshaft für Beschuldigte ermöglichen."  
 

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