Zur 1. Beratung des Regierungsentwurfs für faire Verbraucherverträge erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB:

„Für einen besseren Verbraucherschutz lassen wir arglose Menschen nicht mehr so leicht in die Falle von penetranten Telefonwerbern tappen. Sowohl bei Vertragsabschlüssen als auch Kündigungen sorgen wir für strengere Regeln. Vereinbarungen von über einem Jahr Laufzeit knüpfen wir an gesetzliche Bedingungen. Für die Wirksamkeit eines Vertragswechsels bei Strom- und Gaszulieferern ist künftig etwa die Schriftform – postalisch oder elektronisch - erforderlich. Das stärkt die Position der Verbraucher vor Vertragsabschlüssen beziehungsweise –wechseln durch unliebsame Anrufe. Effektiver Verbraucherschutz heißt: nicht nachlassen. Die CSU im Bundestag wird in den parlamentarischen Beratungen darauf drängen, dass die Vorschriften nach einer Übergangsfrist auch für Altverträge gelten. Stärken wollen wir den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr. In unserem Beschluss zur Digitalen Agenda 2021 sprechen wir uns klar für Vertragsabschlüsse, -kündigungen und –widerruf auf einen Klick aus – sofern die Verträge auch online abgeschlossen wurden. Wir wollen Verbrauchern unnötigen Aufwand ersparen: Automatisch ausgezahlt werden sollen pauschale Erstattungsansprüche, wie sie zum Beispiel bei Verspätungen von Flug- oder Bahnreisen wirksam werden. Unternehmen sollen verpflichtet werden, Verbraucher plausibel über die Gründe zu informieren, sollten Erstattungen abgelehnt werden. Beim Verbraucherschutz ist auf uns Verlass - vom Handyvertrag über Stromlieferverträge bis hin zur Versicherung.“

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