Zur Angabe falscher Geburtsländer bei deutschen Heimatvertriebenen im Zusammenhang mit Zuteilung der neuen Steuer-Identifikationsnummer

Anlässlich der Angabe falscher Geburtsländer bei deutschen Heimatvertriebenen im Zusammenhang mit der Zuteilung der neuen Steuer-Identifikationsnummer erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Für den Ärger der Vertriebenen über falsche Geburtsländer in den Anschreiben zur Steuer-Identifikationsnummer haben wir viel Verständnis. Wenn jemand zum Beispiel in Schlesien oder Ostpreußen geboren wurde, als diese Gebiete noch zu Deutschland gehörten, ist die Angabe Polens als Geburtsland schlicht falsch. Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass sich die Betroffenen durch diese ärgerlichen Fehler verletzt fühlen. Solche Falschangaben müssen für die Vertriebenen wie eine Verhöhnung ihres Schicksals wirken.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag erwartet, dass die verantwortlichen Stellen hier rasch und unbürokratisch für Abhilfe sorgen. Ich fordere die zuständigen Behörden von Bund und Ländern auf, die Fehlerquelle zu beseitigen, damit sich ein solcher Vorgang in Zukunft nicht wiederholt. Dies gebietet die Achtung vor dem Schicksal und den Gefühlen der Heimatvertriebenen.

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