Zu dem heute in 2./3. Lesung beratenen und beschlossenen Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, können Sie den innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB wie folgt zitieren:

"Die Digitalisierung birgt enorme Chancen auf mehr Lebensqualität für uns alle. Dies führt aber dazu, dass wir immer mehr auf funktionierende  Informations- und Kommunikationstechnik angewiesen sind. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Sicherheitsvorkehrungen kontinuierlich  weiterentwickelt werden. Und zwar sowohl wenn es um den Schutz von kritischen Infrastrukturen geht, als auch was die Sicherheit der einzelnen Bürgerinnen und Bürger betrifft. Deswegen haben wir mit diesem Gesetz zum Beispiel den digitalen Verbraucherschutz beim BSI verankert und ein IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt, mit dem sofort erkennbar ist, ob ein IT-Produkt die erforderliche Sicherheit bietet.

Dies wird auch zu einer Sensibilisierung für IT-Sicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen. Außerdem stärken wir den Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, indem kritische Komponenten vor ihrem Einsatz angezeigt und überprüft werden müssen. Bestehende Meldepflichten, beispielsweise bei Sicherheitsvorfällen und verpflichtenden Mindeststandards für den Betrieb solcher Infrastrukturen werden auf weitere Unternehmen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, ausgeweitet. Ich freue mich sehr, dass wir dieses wichtige Vorhaben nun nach intensiven Beratungen abschließen konnten."

Druckversion
Externe Links