Strategieplanung der EU-Kommission für 2009
Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag über die Strategieplanung der EU-Kommission für 2009 erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Die Strategieplanung der Kommission darf sich nicht auf die Aufzählung künftiger Vorhaben der EU beschränken. Vielmehr ist es erforderlich, die jährliche Strategieplanung mit der Aufstellung des entsprechenden EU-Haushalts zu vernetzen. Auch die Mitgliedstaaten müssen ihre politischen Prioritäten im Rahmen ihres Haushaltsverfahrens festlegen. Es wäre daher verfehlt, eine von realen Zahlen weitgehend losgelöste, abstrakte Strategiedebatte zu führen, für die uns die Rechnung erst im Nachhinein präsentiert wird.
Die Wahrung der Kompetenzabgrenzung und des Subsidiaritätsprinzips müssen in der Strategieplanung ebenso wie in der Haushaltspolitik ihren konkreten Niederschlag finden. Die EU darf Personal- und Finanzmittel nur dort einsetzen, wo sie überhaupt tätig werden darf. Dies gilt es schon im Planungsstadium zu beachten.
In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu bewerten, der erst mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt werden, aber bereits mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags funktionsfähig sein soll. Dieses Vorgehen lässt den nötigen Respekt vor den Parlamenten und Bevölkerungen der Mitgliedstaaten vermissen. Auch wenn sich Deutschland der bereits laufenden Debatte hierzu nicht wird entziehen können, sollte es das vorrangige Ziel der nationalen auswärtigen Dienste sein, alles daran zu setzen, dass die Ratifikation des Vertrags von Lissabon in allen Mitgliedstaaten erfolgreich abgeschlossen und damit die Voraussetzung für die Gründung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes geschaffen werden kann.
Die Fülle neuer Vorhaben der EU-Kommission wird die europapolitische Agenda bis weit in die Legislaturperiode des im Sommer 2009 neu zu wählenden Europäischen Parlaments und der dann neu zu berufenden Kommission mitbestimmen. So wie das Europäische Parlament nach seiner Konstituierung darüber beschließt, welche laufenden Initiativen es fortführen will, sollte auch die neue Kommission über den Wegfall offener Vorhaben entscheiden. Schon heute ist deshalb darauf hinzuwirken, dass das Prinzip der Diskontinuität beim Amtsantritt der nächsten Kommission angewendet wird. Dies wäre ein konkreter Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe.
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