Zu dem heute im Rechtsausschuss beschlossenen Gesetzentwurfs zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern erklären der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB und der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für Sexualstraftaten, Alexander Hoffmann, MdB:

Dr. Volker Ullrich, MdB: „Nach langen Beratungen und dank unseres Einsatzes setzen wir mit dem Gesetz zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein echtes Zeichen. Wir gehen mit aller Härte gegen solche Täter vor und bieten den Opfern bestmöglichen Schutz. Wir erweitern die einschlägigen Straftatbestände und erhöhen die Strafrahmen. Wir stellen nicht nur den Besitz, sondern bereits die Herstellung und die Einfuhr von Kindersexpuppen unter Strafe. Von der SPD erwarten wir aber noch einen weiteren Gesetzentwurf, der auch das Verbreiten sogenannter Missbrauchsanleitungen, die insbesondere im Darknet kursieren, unter Strafe stellt. In Missbrauchsanleitungen werden Tipps zum Vertuschen von Missbrauch gegeben. Dass dies bislang straffrei bleibt ist nicht hinnehmbar und muss sich schnellstmöglich ändern. Neben Strafverschärfungen brauchen wir weitere Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Um bereits im Vorfeld auf Warnsignale reagieren bzw. diese unvorstellbaren Taten aufdecken zu können, müssen wir Jugendämter und
Familiengerichte weiter stärken. Wir brauchen soziale Frühwarnsysteme, die bei Verdachtsfällen zu Hilfe eilen. Die CSU im Bundestag wird sich für die Rechte von Kindern stark machen." 

Alexander Hoffmann, MdB: "Die CSU liefert: Der lebenslange Eintrag ins Bundeszentralregister für Kinderschänder kommt! Die Verhandlungen mit den SPD-geführten Bundesjustizministerium waren lang und oft zäh. Doch unsere Beharrlichkeit hat sich gelohnt: Bei schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern stellen wir nun mit einem lebenslangen Eintrag ins Führungszeugnis sicher, dass ein solcher Täter nie wieder z.B. als Trainer oder Übungsleiter mit Kindern zu tun hat. Dies gilt für Täter, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs bzw. wegen sexuellem Missbrauch mit Todesfolge von Kindern zu
einer Freiheitstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wurden. Auch Täter, die deswegen bereits zu einer Freiheitstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden waren, und dann erneut wegen schweren sexuellen Missbrauchs bzw. wegen sexuellem Missbrauch mit Todesfolge verurteilt werden, erhalten einen lebenslangen Eintrag ins Bundeszentralregister. Zudem erhalten diejenigen Täter, die wegen sexuellem Missbrauch zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt werden, immerhin für 20 Jahre einen entsprechenden Eintrag ins Führungszeugnis. Da eine pädophile
Neigung nicht therapierbar ist, bedeutet das, lebenslange Gefahr! Deswegen ist der Eintrag im Bundeszentralregister keine Stigmatisierung, sondern eine Maßnahme, die absolut notwendig ist."
 

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