Zum Mietrechtsanpassungsgesetz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Die CSU im Bundestag setzt sich ganzheitlich für den Erhalt des Wohnraums der Menschen ein. Nach dem Baukindergeld folgt nun das Mietrechtsanpassungsgesetz, das mehr sozialen Ausgleich in den Wohnungsmarkt bringt. Künftig schützen die bundesweite Begrenzung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent, die Kappung der Modernisierungskosten bei zwei bzw. drei Euro pro Quadratmeter sowie die Sanktion des missbräuchlichen Herausmodernisierens die Mieterinnen und Mieter vor einem ungezügelten Anstieg der Miete. Durch umfassende Auskunftspflichten des Vermieters schaffen wir außerdem mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Wir ebnen damit den Weg für die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels im kommenden Jahr. Gleichzeitig führen wir das vereinfachte Verfahren zugunsten von Kleinvermietern ein. Für Wohnprojekte von sozialen Trägern gilt künftig der soziale Kündigungsschutz und nicht das gewerbliche Kündigungsrecht. Die CSU im Bundestag steht demnach für eine ausgewogene Politik, die die Interessen von Mieterinnen und Mietern wirksam schützt, redlichen Vermietern Rechtssicherheit gibt und unredlichen Vermietern das Geschäftsmodell entzieht. Neben dem Mieterschutz ist jedoch der Wohnungsbau der Schlüssel für die Entlastung des Wohnungsmarktes. Wir müssen uns daher weiter dafür einsetzen, die Menschen in Deutschland ins Eigentum zu bringen.“

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