Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Speicherung von Verbindungsdaten können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:   

„Die Ermittlungsbehörden warten im Kampf gegen schwere Kriminalität auf dieses Instrument! Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Frage der Speicherung von Verbindungsdaten dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, sagt uns zwei Dinge: Erstens stärkt das oberste deutsche Verwaltungsgericht durch die Vorlage die Rolle des Europäischen Gerichtshofes als zusätzliche Instanz der Grundrechtskontrolle am Maßstab der E-Privacy-Verordnung und der EU-Grundrechtecharta, obwohl es in der Frage nicht um ausdrückliches Sekundärrecht geht. Zweitens sieht das Gericht die Notwendigkeit, dass dem nationalen Gesetzgeber im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weiterhin der ihm auch primärvertraglich gewährleistete Handlungsspielraum erhalten bleibt. Wir sehen nun der zügigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes entgegen, um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Gleichzeitig werden wir uns dafür einsetzen, die Speicherung der Verbindungsdaten europäisch zu lösen, das heißt, über die Agenda der neuen Kommission und über die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr.“

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