Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker
Ullrich, MdB:
 

"Der Mensch ist frei geboren und darf seine Freiheit am Ende seines Lebens nicht verlieren: Wir respektieren das heutige Urteil, das das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen hervorhebt. Der Wunsch von schwerstkranken Menschen, selbstbestimmt aus dem Leben scheiden zu dürfen, ist nachvollziehbar. Selbsttötung darf aber nicht als ein normaler, allgemein akzeptierter Weg wahrgenommen werden. Dies würde die Bedeutung des Lebens und die Lebenserhaltung, fundamentalste Werte unserer Verfassung, relativieren. Wir werden uns im Rechtsausschuss eingehend mit dem Urteil befassen. Das BVerfG hat ausdrücklich klargestellt, dass es nicht verfassungsrechtlich untersagt ist, Suizidhilfe zu regeln. Entsprechend den Vorgaben des Gerichts werden wir uns für eine Neuregelung einsetzen. Gleichzeitig müssen wird alles dafür tun, um flächendeckend für eine bessere Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu sorgen. Eine professionelle und psychosoziale Betreuung kann Menschen die Angst vor dem Sterben nehmen. Haupt- und ehrenamtliche Hospizarbeit braucht unsere Unterstützung."
 

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