Zu den Befürchtungen einer Abmahnwelle gegen mittelständische Unternehmen und Vereine im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung müssen wir den Schutz vor Abmahnungen dringend verbessern. Unternehmen, Mittelstand und Vereine müssen wirksam vor Abmahnmissbrauch geschützt werden. Dazu muss jetzt schnell gesetzgeberisch gehandelt werden. Wir möchten im Rahmen des jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Musterfeststellungsklage eine Regelung schaffen, die es ermöglicht, für den Zeitraum von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Belastungen mit Anwaltskosten zu verhindern. Zudem plädiere ich für eine Deckelung der Anwaltskosten bis zu einem maximalen Streitwert von 1.000 Euro, wie das bereits im Urheberrecht praktiziert wird. Mit diesen Maßnahmen könnte praxistauglich schnell und wirksam ein Schutz vor ungerechtfertigten Abmahnungen erzielt werden."

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