Urteil des Landgerichts Traunstein wichtiges Signal an potenzielle Täter

Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, bei dem im September 2015 dreizehn Menschen zu Tode kamen, hat das Landgericht Traunstein am heutigen Freitag drei Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen die drei Schleuser ist zu begrüßen. Zwar ist das Gericht unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafhöhen geblieben. Die mehrjährigen Haftstrafen, in zwei Fällen ohne Bewährung, sind jedoch ein wichtiges abschreckendes Signal an alle potenziellen Schleuser: Wer Schutzsuchende in Lebensgefahr bringt und daran auch noch Geld verdient, darf keine Nachsicht unseres Rechtsstaates erwarten.

Schleusungen sind keine Bagatelldelikte, und Schleuser verdienen auch keine klammheimliche Sympathie, weil sie vermeintlich Flüchtlingen helfen. Vielmehr nutzen Schleuser den Wunsch nach illegaler Migration anderer zu ihrem persönlichen Vorteil aus. Immer wieder handeln sie in höchstem Maße verantwortungslos und ohne Skrupel, indem Menschen, die sich eigentlich in Sicherheit befanden, in Lebensgefahr bringen. Solch hochkriminelles Verhalten muss konsequent verfolgt werden.“

Druckversion