Wir haben gute und ausgewogene Ergebnisse erzielt

Zur 2./3. Lesung des Entwurfs des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes am 17. Dezember 2015 erklären der Vorsitzende des Arbeitskreises Wirtschaft und Energie der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier MdB und die Berichterstatterin für Vergaberecht und Mittelstand, Barbara Lanzinger MdB:

Barbara Lanzinger:

„Wie wichtig das Vergaberecht für die Wirtschaft und die öffentliche Auftraggeber ist, haben die intensiven Beratungen der letzten Monate gezeigt. Wir haben gute und ausgewogene Ergebnisse erzielt:  Wir vereinheitlichen das Vergaberecht innerhalb der EU noch stärker als bisher und sorgen für effizientere, anwenderfreundlichere und flexiblere Vergabeverfahren. Wichtig war uns eine weitestgehende 1:1 Umsetzung. Als zuständige Berichterstatterin ist mir persönlich die Stärkung der Interessen von Mittelstand, Architektenwesen und Bauwirtschaft besonders wichtig. Dies haben wir insbesondere mit den Neuregelungen zur Losvergabe, der Leistungsbeschreibung und der Einführung eines Parlamentsvorbehalts für die Vergabeverordnung erreicht, die wichtige Regelungen zu den Vergabearten und –verfahren sowie zur Berechnung des Auftragswertes enthalten wird.

Karl Holmeier:

„Mit dem nun beschlossenen Gesetz stärken wir den fairen, transparenten Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe und sorgen dafür, dass der Mittelstand in Deutschland künftig noch stärker von öffentlichen Aufträgen profitieren kann.“

Hintergrund:

Die Reform des Vergaberechts im Oberschwellenbereich erfolgt auf der Grundlage des EU-Richtlinien-Pakets zur Modernisierung des Vergaberechts. Dieses beinhaltet drei Richtlinien: zur öffentlichen Auftragsvergabe, zur Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektoren-Richtlinie) sowie die Richtlinie über die Konzessionsvergabe. Das Paket ist im April 2014 in Kraft getreten, die nationale Umsetzung muss bis zum 18. April 2016 erfolgen.

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