Heute Abend will der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschieden. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

"Wir sorgen für Klarheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit werden in dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie alle Neuregelungen vereinheitlicht. Dieses Gesetz aus einem Guss bringt die Interessen von Unternehmen auf der einen Seite und Journalisten, Hinweisgebern und Arbeitnehmervertretern auf der anderen Seite in ein Gleichgewicht. Zum ersten Mal wird in deutschem Recht eine Schutzklausel für Hinweisgeber verankert. Hinweisgeber-Aktivitäten, durch die Missstände an das Licht der Öffentlichkeit gelangen, werden nicht unverhältnismäßig eingeschränkt. Gleichzeitig bleiben Geschäftsgeheimnisse angemessen geschützt. Das Know-How europäischer Unternehmen muss vor unerlaubtem Geheimnisverrat bewahrt werden. Mit dem Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit für Hinweisgeber und Unternehmen. Inwiefern nach der soeben in Brüssel verabschiedeten Whistleblower-Richtlinie weiterer Anpassungsbedarf besteht, müssen wir weiter prüfen."

Druckversion
Externe Links