Zur Veröffentlichung eines Referentenentwurfes für eine Novelle des Postgesetzes sagt der Obmann der Unionsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz, MdB:

"Der „Deutschlandpakt“ ist gebrochen, bevor er geschlossen wurde: Trotz gegenteiliger Versprechungen steigert die Ampel die Bürokratiebelastung weiter und weiter - jüngstes Beispiel ist der Referentenentwurf zum Postgesetz. Zwar ist es zeitgemäß und sachgerecht, dass der Gesetzesentwurf den Fokus auf mehr Zuverlässigkeit und weniger auf Schnelligkeit der Sendungen legt. Doch von verpflichtenden Meldungen zu Klimaemissionen und einer neuen Meldestelle bei der Bundesnetzagentur für Verstöße gegen den Arbeitsschutz - viele dieser Regelungen führen zu wenig bis gar keinem Mehrwehrt beim Klima- und Arbeitsschutz. Subunternehmerketten sind nach wie vor bedingungslos erlaubt und Paketboten müssen auch weiterhin über dreißig Kilo schwere Pakete alleine austragen. Pikant ist: Das Postgesetz bevorteilt Anbieter wie etwa Internetplattformen. Denn während klassische Postanbieter neue Kontrollpflichten zum Arbeitsschutz erfüllen müssen, werden Unternehmen wie Amazon keine neuen Vorgaben gemacht. Die Bundesregierung verfestigt ein Zwei-Klassen-System beim Arbeitsschutz im Postwesen."

Druckversion