Die Bundesregierung hat die Erste Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Das seit dem 1. Juni 2015 bestehende Verbot von Paternostern in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch andere als vom Arbeitgeber eingewiesene Beschäftigte wird aufgehoben. Bundesministerin Nahles hat sich der breiten öffentlichen Kritik gebeugt. Künftig dürfen entsprechende Aufzüge wieder durch die Öffentlichkeit benutzt werden. Die Verantwortung für die sichere Benutzung eines Paternosters liegt beim Betreiber. Mit der heute beschlossenen Änderungsverordnung wird dieser verpflichtet, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine sichere Benutzung von Paternostern auch für den Publikumsverkehr zu erreichen. De facto wird damit der frühere Rechtsstand nahezu wiederhergestellt. Damit ist ein guter Kompromiss zwischen der Betriebssicherheit einerseits und der Wahrung von Industriegeschichte andererseits für die noch rund 250 in Deutschland betriebenen Personenumlaufaufzüge gelungen.“

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