Gesetzentwurf ist Meilenstein zu besserer Betreuung Schwerstkranker

Der Deutsche Bundestag befasst sich am heutigen Mittwoch in erster Lesung mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die zuständige Berichterstatterin Emmi Zeulner:

„Wir alle müssen diese Welt irgendwann einmal verlassen. Der Tod ist bei uns immer noch ein großes Tabu, darüber spricht man kaum. Das ändert sich aber dann, wenn man den Tod vor Augen hat. Menschen, die in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in Hospizen auf Hilfe angewiesen sind, sollten sich darauf verlassen können, in ihren letzten Stunden begleitet zu werden. Und zwar so, wie sie sich es wünschen. Dabei geht es vor allem darum, Ängste zu nehmen, Schmerzen zu lindern oder auch den Umgang mit Angehörigen und Freunden zu vermitteln.

Der Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes ist ein wichtiger Meilenstein hin zu einer besseren Betreuung Schwerstkranker und Sterbender. Erstmals wird der Anspruch auf palliative Versorgung gesetzlich verankert. Die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste und der Hospize selbst wird entscheidend verbessert. Die zahlreichen ehrenamtlichen und professionellen Helfer leisten unschätzbar wichtige Arbeit - diese gilt es angemessen zu unterstützen und zu honorieren.“

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