Der EUGH hat am 21.06.2018 der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie zum Stichtag 11. September 2014 stattgegeben. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB:

"Das Urteil bestätigt, dass ausgewählte Maßnahmen der alten Düngeverordnung nicht hinreichend zur Zielerreichung der EU-Nitratrichtlinie beigetragen haben. Bereits 2017 hat die Bundesregierung die Düngeverordnung überarbeitet und eine Neufassung auf den Weg gebracht. Strengere Auflagen wurden in Kraft gesetzt, um insbesondere die vorhandene hohe Grundwasserqualität in der BRD weiterhin sicherzustellen. Mit der neuen Düngeverordnung verstärkt die Landwirtschaft ihren Beitrag zur Erhaltung sauberer Wasserkörper. Entscheidend ist nun, einen auf Sachargumenten aufbauenden und wissensbasierten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen, der die Umsetzung der neuen Düngeverordnung ergebnisorientiert begleitet.“

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