Heute wird das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten verabschiedet. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB, wie folgt zitieren:

"Wir ebnen mit diesem Gesetz den Weg für mehr materielle Gerechtigkeit im Bereich schwerster Straftaten: Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wenn neue Beweise bereits freigesprochene Personen eines solchen schwersten Verbrechens nachträglich überführen, wird zukünftig die Rechtskraft des Urteils durchbrochen und damit eine erneute Verfolgung und Verurteilung der Tat möglich. Besonders neue Untersuchungsmethoden wie DNA-Analysen oder digitale Forensik können wichtige neue Beweise liefern. So hat es die bisherige Rechtslage Hinterbliebenen in diesen Fällen oft unmöglich gemacht, abschließende Gerechtigkeit zu erfahren. Mit dieser eindeutigen und eng begrenzten Ausnahme haben wir eine verfassungsgemäße Durchbrechung des Grundsatzes "ne bis in idem" (Verbot der Doppelverfolgung und -bestrafung) geschaffen. Damit setzen wir heute ein wichtiges Signal für das Vertrauen in den Rechtsstaat."

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