Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages das Teilhabechancengesetz beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB:

„Der Arbeitsmarkt in Deutschland boomt. Die jüngsten Arbeitsmarktzahlen beweisen: Von der Rekordbeschäftigung in unserem Land profitieren unvermindert auch Menschen, die schon länger arbeitslos sind. Im letzten Jahr ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 93.000 Personen zurückgegangen. Mit aktuell 776.000 Langzeitarbeitslosen geben wir uns aber nicht zufrieden. Deshalb bringen wir heute das Teilhabechancengesetz auf den Weg und nehmen hierfür allein in dieser Legislaturperiode insgesamt vier Milliarden Euro zusätzlich in die Hand. Das zeigt: Wir machen ernst bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und führen dazu zwei neue Lohnkostenzuschüsse ein.

Der erste Zuschuss richtet sich an Menschen, die noch relativ arbeitsmarktnah sind, und soll eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bilden. Hier haben wir durchgesetzt, dass die Jobcenter auch für dieses Instrument ausreichend finanzielle Mittel einsetzen können. Mit der Streichung der ursprünglich vorgesehenen Nachbeschäftigungspflicht haben wir das Instrument zudem deutlich gangbarer für Arbeitgeber gemacht, damit für die betroffenen Langzeitarbeitslosen überhaupt Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der zweite Lohnkostenzuschuss richtet sich in erster Linie an Personen, die bereits mindestens sechs Jahre arbeitslos sind und den Halt in ihrem Leben vielfach verloren haben. Unser Ziel es, dass auch sie wieder auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben selbst gestalten können. Arbeit gibt Struktur. Das erfordert Zeit, Kraft und Geduld. Deshalb werden wir hier genau hinschauen müssen, insbesondere weil sich der Zuschuss bei tarifgebundenen Arbeitgebern am Tariflohn orientiert. Aus diesem Grund haben wir für dieses Instrument ein gesetzliches Verfalldatum durchgesetzt. Der Lohnkostenzuschuss tritt Ende 2024 außer Kraft. Dann ziehen wir Bilanz, ob das Instrument wirkt oder nicht. 

Wir lassen die Menschen nicht allein, sondern kümmern uns um sie durch eine engmaschige beschäftigungsbegleitende Betreuung. Durch eine Stärkung der Sozialpartner im Örtlichen Beirat verhindern wir zudem Wettbewerbsverzerrungen vor Ort zwischen geförderter und ungeförderter Beschäftigung. Und durch mehr Personal und mehr finanzielle Spielräume für die Jobcenter schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Ich bin mit dem Gesamtkompromiss sehr zufrieden.“
 

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