Der Bundestag stimmte am Freitag über eine Verschärfung des Strafrechts für Cybergrooming ab. Dazu können Sie den innen- und rechtspolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB, und den zuständigen Berichterstatter, Alexander Hoffmann MdB. so zitieren:

Volker Ullrich, MdB: „Kinder und Jugendliche brauchen einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt. Denn: In der Anonymität des Netzes fühlen sich Täter sicher und können nur schwer gefasst werden. Für die Aufklärung von sexuellem Missbrauch haben die Zugriffsmöglichkeiten bisher nicht ausgereicht. Ermittlern blieb der Zugang ins Darknet weitestgehend verschlossen, ohne sich selbst strafbar zu machen. Wer Teil dieser geschlossenen Chats werden möchte, muss eine so genannte Keuschheitsprobe abgeben und selbst kinderpornographisches Material hochladen – dadurch machen sich auch Ermittler strafbar, selbst wenn die Bilder computergeneriert sind. Diese Gesetzeslücke werden wir nun schließen. Besonders geschulte Beamte dürfen künftig unter strengen Voraussetzungen wie einem Richtervorbehalt zu Ermittlungszwecken straffrei computergeneriertes Material verwenden. Für die Aufklärung von Straftaten dürfen nur computergenerierte Bilder genutzt werden, echte Bilder verbieten sich. So kann Kinderpornographie effektiver bekämpft werden, ohne dass dabei Kinder zu Schaden kommen."

Alexander Hoffmann, MdB: „Die Union war es, die dieses Vorhaben bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode gefordert und 2018 im Koalitionsvertrag verankert hatte, um Kinder im Internet endlich besser zu schützen. Zwar ist das Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte, bereits strafbar - nicht aber der sogenannte "untaugliche Versuch". Der Straftatbestand greift also bisher nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, zum Beispiel mit einem Elternteil oder einem Polizeibeamten, kommuniziert. Das ändern wir nun, um die Kinder zu schützen, die Ermittler zu stärken und um Straftaten zu verhindern. Cybergrooming findet jeden Tag tausendfach digital statt, auf Pausenhöfen, in Kinderzimmern - einfach überall und jederzeit. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand! Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen!"
 

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