Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie beraten. Sie können den rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

"Ausufernde Millionengehälter und Abfindungen auf Ebene des Managements stehen in keinem Verhältnis zum Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers oder zum Ertrag eines Unternehmens. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie senken wir diese Maßlosigkeit bei Vorstandsvergütungen auf ein annehmbares Niveau. Künftig erhalten Aufsichtsräte mehr Mitbestimmungsrechte bei Vorstandsgehältern und Abfindungen. Es muss auf der einen Seite der Grundsatz gelten, dass sich ein unternehmerischer Erfolg auch in der Vorstandsvergütung wiederspiegeln muss. Auf der anderen Seite zeigt die Entwicklung der letzten Jahre aber, dass die Vorstandsvergütungen wesentlich stärker gestiegen sind als die Gehälter der Arbeitnehmer und dass sich gleichzeitig unternehmerischer Erfolg nicht immer in diesen Vergütungen wiedergespiegelt hat. Wenn 2005 noch das 42-fache einer durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung gezahlt worden ist, sind wir heute beim über 70-fachen. Man kann nicht sagen, dass sich diese Relation auch im unternehmerischen Erfolg vieler DAX-Konzerne wiedergespiegelt hat. Solche Exzesse zerstören das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft. Deshalb wird der Aufsichtsrat künftig verpflichtet sein, eine Obergrenze einzuziehen. Das heißt, mit diesem Gesetz bekommt das Mitspracherecht der Aktionäre klar und deutlich mehr Gewicht. Wenn auf diese Weise Exzesse verhindert werden, steigt auch das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft.“

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