In der Nacht auf Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie beraten. Sie können den rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:

"Ausufernde Millionengehälter und Abfindungen stehen in keinem Verhältnis zum Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers oder zum Ertrag eines Unternehmens. In dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie sehen wir eine Möglichkeit, diese Maßlosigkeit bei Vorstandsvergütungen auf ein annehmbares Niveau zu senken. Künftig erhalten Aufsichtsräte mehr Mitbestimmungsrechte bei Vorstandsgehältern und Abfindungen. Diesen größeren Spielraum sollten Aufsichtsräte der Unternehmen nutzen und Vergütungsstrukturen von Vorständen anpassen. Der Gesetzgeber muss außerdem prüfen, ob mehr Kontrolle durch Transparenz notwendig ist und Entscheidungsprozesse über Managergehälter verpflichtend, klar und verständlich auf der Hauptversammlung diskutiert werden sollten, um Gehaltsexzesse einzudämmen. "

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