Bund kommt für Provisionen der Reisebranchen auf

Um die Folgen der Pandemie für die Reisebranche abzufedern, hat der Bundestag die freiwillige Gutscheinlösung beschlossen. Darüber hinaus gewährt die Bundesregierung Überbrückungshilfen, die sich zurzeit in der Umsetzung befinden. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der Fraktion Paul Lehrieder:

„Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Wir freuen uns, dass die besonderen Gegebenheiten der Reisebüros besondere Beachtung gefunden haben. Denn Reisebüros haben die spezielle Situation, dass sie keinen Anspruch auf Provisionen haben, wenn die über sie gebuchte Reise wegen Corona nicht durchgeführt wird. Damit fehlt ihnen seit mehr als drei Monaten ihre Existenzgrundlage, obwohl sie die zu Grunde liegende Arbeit erbracht haben. Dieses Problem wird nun endlich angegangen. Reisebüros können nun die gesamten Provisionen als förderfähige Fixkosten ansetzen, nicht nur die bereits zurückgezahlten.

Die so erfolgte Berücksichtigung der Provisionen als Ertragsausfall bei den Überbrückungshilfen ist deshalb richtig und eine wichtige Unterstützung für die gebeutelte Branche.“

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