Im Zusammenhang mit Reformüberlegungen des Dublin-Verfahrens erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB:

„Neben der Anzahl der Abschiebungen muss auch die Anzahl der Überstellungen in den sogenannten Dublin-Fällen erheblich gesteigert werden. Wenn die Überstellung in den eigentlich für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat nur in ca. 15 % der Fälle gelingt, ist das deutlich zu wenig. Unsere Anstrengungen, die Quote zu verbessern, müssen wir auf allen Ebenen intensivieren. Das Überstellungsverfahren muss gestrafft und vereinfacht werden. Dabei ist auch über Einschränkungen des Rechtsschutzes gegen Dublin-Entscheidungen zu denken. Ferner sollte der Bund die Dublin-Überstellungen vollständig in Bundeszuständigkeit durchführen.“

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