Zur Rückfalltat eines mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters
Anlässlich der Rückfalltat eines mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters im oberbayerischen Töging erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die gesetzlichen Lücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen dringend geschlossen werden. Der Täter von Töging konnte nach Verbüßung seiner Strafe nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden, weil der Bundesgerichtshof die gesetzlichen Voraussetzungen äußerst eng auslegt. Die Rückfalltat von Töging hat drastisch vor Augen geführt, dass die Gesetzeslage unzureichend ist.
CSU und CDU haben in der laufenden Wahlperiode massiv darauf gedrängt, dass diese Schutzlücken geschlossen werden. Bundesjustizministerin Zypries und die SPD haben die Lösung jedoch in unverantwortlicher Weise verschleppt. Die zuständige Ministerin Zypries hat bis heute keinen Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl wir wiederholt auf den Handlungsbedarf bei der Sicherungsverwahrung hingewiesen haben.
Wir werden unter anderen politischen Mehrheitsverhältnissen dafür sorgen, dass hochgefährliche Sexual- und Gewaltverbrecher auch nach Verbüßung ihrer Strafe nicht auf freien Fuß kommen können. Dazu werden wir das Recht der nachträglichen Sicherungsverwahrung überarbeiten.
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