Wir setzen zentrale Forderungen der CSU-Landesgruppe um

Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Dazu erklären der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb MdB, sowie der familienpolitische Sprecher, Stephan Stracke MdB:

Mit dem heute beschlossenen Gesetz sagen wir der kalten Progression den Kampf an und setzen damit eine der zentralen Forderungen der CSU-Landesgruppe um. Und diese Entlastung soll keine Eintagsfliege sein: Im Bundestag werden wir von nun an regelmäßig anhand der Berichte zur Wirkung der kalten Progression über weiteren Handlungsbedarf beraten. Insgesamt enthält das heutige Gesetzespaket Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger von mehr als fünf Milliarden Euro. Den finanziellen Spielraum hierzu haben wir uns über die vergangenen Jahre durch eine solide Haushaltspolitik erarbeitet“, sagt Bartholomäus Kalb.

„Ich freue mich, dass ein Großteil dieser Entlastungen Familien zugutekommt: Wir erhöhen den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 bis 2016 entsprechend den Vorgaben des Existenzminimumberichtes stufenweise um insgesamt 240 Euro. Zur Förderung der Familien, die nicht vom Kinderfreibetrag profitieren, heben wir das Kindergeld entsprechend der Erhöhung des Kinderfreibetrags beginnend ab 2015 in zwei Stufen um insgesamt 6 Euro an. Mit einer kräftigen Erhöhung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrages um nahezu 50 Prozent auf 1.908 Euro erkennen wir die immensen Leistungen der Alleinerziehenden an und sorgen dafür, dass sich diese Leistungen in einer finanziellen Erleichterung niederschlagen“, fügt Stephan Stracke hinzu.

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