Weitere Unterstützung für Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Freitag das Krankenhauszukunftsgesetz beschließen. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Georg Nüßlein: „Wir setzen das Konjunktur- und Zukunftspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Bereich der Krankenhäuser um: Drei Milliarden Euro können diese nun zur Modernisierung ihrer digitalen Infrastruktur und ihrer Notfallkapazitäten nutzen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass die Robotik im OP-Bereich verbessert wird. Denn mit robotikgestützten Operationsinstrumenten können Eingriffe weit weniger belastend und schmerzhaft für die Patientinnen und Patienten durchgeführt werden. Wir investieren also in eine digitale Technik, die den Menschen wirklich zugutekommt.“

Karin Maag: „Der Schutzschirm im Bereich der Pflegeversicherung wird weiter gespannt und der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Familien liegen uns besonders am Herzen. Deshalb sehen wir eine einmalige Ausdehnung des Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes um jeweils weitere fünf Tage beziehungsweise weitere zehn Tage für Alleinerziehende im Jahr 2020 vor.

Die Coronaprämie kommt auch für Pflegekräfte und weitere durch den Kontakt mit Coronapatienten hoch belastete Beschäftigte in den Krankenhäusern. Wer das konkret ist, weiß man vor Ort am besten. Deshalb entscheiden darüber die jeweiligen Krankenhausträger und die Personalvertretungen.“

Hintergrund:
Es ist Aufgabe der Länder, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu tragen. Der Bund entlässt die Länder nicht aus dieser originären Pflicht. Bei allen Fördermaßnahmen ist eine 30-prozentige Ko-Finanzierung von Seiten der Länder vorgesehen. Auch eine Beteiligung der Krankenhäuser selbst an der Ko-Finanzierung ist möglich.

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