Einzelne schwarze Schafe dürfen nicht einen gesamten Berufsstand in Verruf bringen

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Dazu erklären der rechtspolitische sowie der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser und Stephan Stracke:

Der Gesetzentwurf ist sehr zu begrüßen. Mit ihm wird endlich die bestehende Strafbarkeitslücke bei Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen geschlossen“, sagt Michael Frieser. „Der Gesetzentwurf sieht neue Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor und setzt damit die entsprechende Verabredung im Koalitionsvertrag um. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen im SGB V, durch die insbesondere ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften etabliert werden soll. Der Gesetzentwurf ist in der Koalition abgestimmt. Ich erwarte zügige parlamentarische Beratungen.“

Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das schützenswerte Vertrauen von Arzt und Patient. Einzelne schwarze Schafe dürfen nicht einen gesamten Berufsstand in Verruf bringen. Deshalb war der Gesetzentwurf von Bundesminister Maas überfällig, nachdem die Sozialdemokraten in der vergangenen Legislaturperiode eine gesetzliche Lösung im Bundesrat noch blockiert hatten“, sagte Stephan Stracke.

Hintergrund:

Der Bundesgerichthof hat im März 2012 entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände nicht auf niedergelassene Ärzte anwendbar sind. Das Gericht hat betont, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, darüber zu entscheiden, ob ein solches Verhalten strafwürdig ist, und ggf. entsprechende Straftatbestände zu schaffen.

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