Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zum Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz verabschiedet. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses Digitale Agenda und digitalpolitischer Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag, Hansjörg Durz, MdB:

"Die Vorfälle von Halle und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben einmal mehr gezeigt, dass wir noch entschiedener gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen müssen. Der Gesetzentwurf enthält zwei zentrale Punkte. Zum einen die Verpflichtung der Netzwerke, schwere Straftaten an eine Zentralstelle beim BKA zu melden. Das ist zwingend notwendig, denn das Löschen dieser Inhalte reicht nicht aus. Eine entsprechende Meldung ist für eine effektive und konsequente Strafverfolgung notwendig. Zum anderen dient das Gesetz dem besseren Schutz unserer ehrenamtlich tätigen Politiker und Politikerinnen auf Kommunalebene. Sie sind der zunehmenden Verrohung und Gewaltbereitschaft im Netz ausgesetzt. Üble Nachrede, das Verbreitung von Unwahrheiten und die Herabwürdigen von Kommunalpolitkern im Netz darf nicht ohne Konsequenz bleiben und wird künftig mit empfindlichen Strafen belegt. Hierzu wird das Strafgesetzbuch entsprechend angepasst. Eine richtige Maßnahme zum Schutz der Menschen, die sich ehrenamtlich vor Ort für unsere Demokratie einsetzen."

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