Haushaltsausschuss wird Auszahlung der Tranche genau prüfen

Die Eurogruppe hat am gestrigen Donnerstag entschieden, Griechenland eine weitere Tranche im Rahmen des ESM-Hilfsprogramms auszuzahlen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus und der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:

Brinkhaus: „Es ist erfreulich, dass Griechenland seine Reformzusagen eingehalten hat und damit die zweite Programmüberprüfung beendet werden konnte. Somit können wir das dritte Hilfsprogramm planmäßig fortsetzen und über die Freigabe einer dritte Tranche entscheiden. Eine Hängepartie wie 2015 ist damit vermieden. Wichtig ist und bleibt für uns, dass der IWF an Bord ist. Den Zusagen müssen nun Taten folgen. Wesentliche Programmänderungen liegen nicht vor. Gegenwärtig besteht auch kein Anlass über weitere Schuldenerleichterungen zu diskutieren. Solche Maßnahmen würden nichts an der aktuellen Situation Griechenlands ändern. Wichtig ist vielmehr, dass – unterstützt durch geeignete Reformen – die Wirtschaft in Griechenland in Schwung kommt.“

Rehberg: „Die Eurogruppe hat einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Es ist überfällig, dass der IWF sein bisher schon praktiziertes Engagement beim Hilfsprogramm nun auch formal beschließen will. Für uns steht im Vordergrund, dass der IWF mit der Autorität der Institution am Programm beteiligt ist.
Der Haushaltsausschuss muss die Auszahlung von Tranchen aus den ESM-Hilfsprogrammen in jedem Einzelfall freigeben. So sieht es das Gesetz vor. Er wird sich deshalb in der kommenden Sitzungswoche mit dem Thema befassen. Der Haushaltsausschuss müsste laut ESM-Finanzierungsgesetz im Übrigen auch möglichen „wesentliche Änderungen“ des Hilfsprogramms zustimmen. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Alle Beteiligten wollen, dass Griechenland endlich wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Der Fokus muss auf Wachstum und Beschäftigung liegen, nicht auf Schuldenerleichterungen. Es ist ein Verhandlungserfolg von Wolfgang Schäuble, dass es beim 2015 beschlossenen Fahrplan bleibt, über weitere Schuldenmaßnahmen konkret erst nach Abschluss des Programms zu entscheiden.“

Hintergrund:

Im ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) ist geregelt, dass der Haushaltsaus schuss „wesentlichen Änderungen“ des Programms zustimmen muss:
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 ESMFinG:
(2) Der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses bedürfen: 1. Entscheidungen über die Bereitstellung zusätzlicher Instrumente ohne Änderung des Gesamtfinanzierungsvolumens einer bestehenden Finanzhilfefazilität oder wesentliche Änderungen der Bedingungen der Finanzhilfefazilität.

Vor Auszahlung einer Tranche muss der Haushaltsausschuss beteiligt werden:
§ 5 Abs. 3 ESMFinG:
(3) In den nicht von Absatz 2 erfassten Fällen, die die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages berühren, hat die Bundesregierung den Haushaltsausschuss zu beteiligen und seine Stellungnahmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei Beschlüssen über die Auszahlung einzelner Tranchen der gewährten Stabilitätshilfe.

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