Zur Abstimmung im Europäischen Parlament über den Bericht ‚Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung’
Anlässlich der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über den Bericht ‚Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung’ erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Die CSU-Landesgruppe lehnt eine Ausweitung der Antidiskriminierungsrechtsetzung in der EU entschieden ab. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sind ein wichtiges Anliegen. Es kann aber weitaus wirkungsvoller auf nationaler Ebene und ohne übermäßige Reglementierung verfolgt werden.
Deutschland garantiert schon heute umfassenden Schutz vor Diskriminierungen. Für eine Rahmenrichtlinie, deren Durchsetzung und geplante Überwachung durch externe Stellen mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden wäre, besteht daher keine sachlich begründbare Notwendigkeit.
Dies gilt umso mehr, als es bislang keinerlei Erfahrungswerte zu den vier bereits erlassenen Richtlinien zur Antidiskriminierung gibt. Die Kommission ist aufgefordert, diesbezüglich eine belastbare Evaluierung vorzunehmen, anstatt in voreiligen Aktionismus zu verfallen.
Als Ausgleich für die weitreichenden Kompetenzübertragungen auf die Europäische Union beinhaltet der Vertrag von Lissabon eine klarere Abgrenzung der Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten und bekräftigt das Subsidiaritätsprinzip als zentrales Gestaltungselement der EU. Es kann nicht angehen, dass das Europäische Parlament und die Kommission kurz vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten dieses Vertrags Vorhaben verfolgen, die wie die in dem Bericht geforderte „umfassendere gemeinschaftliche Antidiskriminierungspolitik“ den Handlungsspielraum der nationalen Parlamente missachten und dem Geist der Subsidiarität grob widersprechen.
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