Wir brauchen praktikable Lösungen für die Landwirte.

Am Mittwoch hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dem Agrarausschuss des Deutschen Bundestages den Agrarpolitischen Bericht 2015 vorgestellt. Als eines der zentralen Vorhaben nennt der Bericht die Reform der sogenannten Hofabgabeklausel. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Marlene Mortler MdB:

„Nach langem Ringen ist es gelungen, mit dem Koalitionspartner Eckpunkte für eine Reform der Hofabgabeklausel zu vereinbaren. Die Hofabgabeklausel ist nach wie vor richtig: Sie sichert die Übergabe leistungsfähiger Höfe und bringt damit die junge Generation in Verantwortung. Wir müssen dieses Instrument aber an die heutige Lebens- und Arbeitssituation in der Landwirtschaft anpassen. Notwendig sind praktikable Lösungen für Landwirte, die keine Hofnachfolger finden, oder die selbst bei einer Veräußerung oder Verpachtung des Hofes in soziale Schwierigkeiten geraten würden.

Deshalb soll die Möglichkeit ausgebaut werden, neben der Rente einen Teil des Hofes fortzuführen. Der rentenunschädliche Rückbehalt soll in Zukunft von 25 auf 99 Prozent der Mindestgröße des Betriebs erhöht werden. Ein Landwirt kann damit fast 8 ha Ackerfläche weiterbewirtschaften. Erweitern wollen wir auch die Möglichkeiten zur Hofabgabe an den Ehepartner. Diese Option soll auch in Fällen einer teilweisen Erwerbsminderung zur Anwendung kommen können.

Zudem soll es eine neue Möglichkeit geben, aus der operativen Verantwortung

zu treten, ohne den Hof zu veräußern. Die Hofabgabe soll auch erfolgen können, indem man den Betrieb in eine Gesellschaft einbringt, die von anderen, etwa den Kindern, geführt wird. Ein letzter Punkt ist uns wichtig: Wer über das Renteneintrittsalter hinaus weiter arbeitet und erst später Rente bezieht, soll in Zukunft einen Rentenzuschlag erhalten. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es das schon lange. Die Alterssicherung der Landwirte muss hier nachziehen.“

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