Kleinanlegerschutzgesetz erleichtert weiteres Wachstum der digitalen Crowdinvesting-Branche

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Kleinanlegerschutzgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Hierzu erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe, Hansjoerg Durz:

Thomas Jarzombek:
„Mit den  jetzigen Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz sichern die  Koalitionsfraktionen die Grundlagen der in Deutschland noch jungen Crowdinvesting-Branche. Als Digitalisierungspolitiker in der Union haben wir uns von Anfang an mit dafür eingesetzt, dass die Belange der jungen Internetunternehmen berücksichtigt werden. Vielen jungen Unternehmen ist der Weg zu weiterem Wachstum über den klassischen Finanzierungsweg noch immer  versperrt. Crowdinvesting ist hier eine wichtige Alternative. Die Heraufsetzung der Prospektfreiheitsgrenze von ursprünglich 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erleichtert diese Finanzierungsoption. Dem gleichen Ziel dient die Möglichkeit, das Vermögensinformationsblatt (VIB) jetzt komplett elektronisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Einzelanlageschwelle in Höhe von 10.000 Euro nicht für Kapitalgesellschaften gilt. Damit können Ankerinvestoren jetzt auch mehr investieren.“

Hansjoerg Durz:
„Auch die Streichung des Werbeverbots im Internet und in den sozialen Medien hilft der Crowdinvesting-Branche. Werbung darf nun in allen Medien geschaltet werden, wenn es einen deutlich erkennbaren Warnhinweis an prominenter Stelle gibt. Dies stellt sicher, dass Kleinanleger über die hohen Risiken von Crowdinvestitionen informiert werden und das persönliche finanzielle Risiko richtig einschätzen können. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz schaffen wir so Transparenz, Vertrauen und Rechtssicherheit: Das sind gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum dieser jungen Branche.“

 

 

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