Zur Debatte um Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland erklären der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Alois Rainer, MdB, und der zuständige CSU-Berichterstatter, Hans Michelbach, MdB: 

„Wir müssen und werden die Regelungen zum Kindergeld weiter verbessern. Soweit es Missbrauchsfälle gibt, müssen wir alles tun, um diese abzustellen. Hier ist bereits viel passiert. So haben wir die rückwirkende Zahlung von Kindergeld von vier Jahren auf sechs Monate eingeschränkt und sichergestellt, dass das Bundeszentralamt für Steuern seine Erkenntnisse an die Familienkassen weiterreicht. Gleichwohl muss die Zusammenarbeit der Behörden auf allen Ebenen noch weiter verbessert werden. Hieran arbeiten wir insbesondere mit dem anstehenden Gesetz zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleistungsmissbrauch“, so Alois Rainer.

„Ein anderes Thema ist die aktuell nicht erfolgte Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten des EU-Wohnorts, wenn Kindergeld in das EU-Ausland bezahlt wird. Wir halten eine entsprechende Anpassung für geboten. Es ist deutsches Interesse, in Brüssel eine entsprechende Änderung des EU-Rechts zu erwirken“, betont Hans Michelbach.
 

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